Derzeit besteht KEINE Test- oder Impfnachweispflicht.
Es ist allerdings auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, insbesondere in den Innenräumen und während des Konzerts zwischen allen Besuchern, für die im Verhältnis zueinander eine Kontaktbeschränkung gilt ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Wir sorgen durch eine entsprechende Bestuhlung als Veranstalter dafür, dass der Abstand während des Konzerts eingehalten werden kann.
Außerdem gilt ausnahmslos in geschlossenen Räumen sowie auf dem gesamten Veranstaltungsgelände für Besucher ab dem 16. Geburtstag eine FFP2-Maskenpflicht; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Unter freiem Himmel dürfen Besucher am Sitzplatz die Maske abnehmen. Bei Konzerten im Innenraum, muss die Maske auch während der Veranstaltung am Platz weiter getragen werden.
Vom Besuch und von der Mitwirkung an Veranstaltungen sind folgende Personen ausgeschlossen:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
- Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).